Erbrecht
Möchten Sie ein Testament aufsetzen? Gibt es Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie?
Eine wesentliche Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, seinen Mandanten zu beraten, ihm während des gesamten Verfahrens zur Seite zu stehen und diesen durch das Gerichtsverfahren zu führen. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Rechtsvertretung liegt in der systematischen Herangehensweise an die konkreten Rechtsfragen sowie der geschickten und durchdachten Anwendung von Verfahrensvorschriften. Unser Team, bestehend aus Rechtsanwälten und deren Mitarbeitern, stellt sich jeder Herausforderung, um Ihnen beizustehen.
Rechtsanwalt
Strafverteidiger
Kathrin Krems
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1997 von Mag. Dr. Günther Harrich gegründet. Seitdem entwickelt sie sich immer weiter, um für Sie die bestmögliche Leistung zu erbringen. Zu den Fachgebieten gehört u.a. das Erbrecht, insbesondere die Vertretung und Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren, die Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten), das Durchsetzen von Pflichtteilsansprüchen sowie die Vertretung bei Erbstreitigkeiten oder Erbengemeinschaften. Innerhalb unserer Kanzleizeiten erreichen Sie uns in der Gloriettegasse 17-19/1/2, 1130 Wien.
Um Ihr Recht durchzusetzten, hat sich die Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Dr. Günter Harrich auf diverse Fachgebiete
spezialisiert. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an uns und wir helfen Ihnen gerne, schnell und effizient weiter.
Möchten Sie ein Testament aufsetzen? Gibt es Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie?
Wurden Sie Opfer eines Verbrechens oder wird von Ihnen Schadenersatz gefordert?
Ein jeder kann in den Verdacht geraten, eine Straftat begangen zu haben. In diesem Fall ist es wichtig, so schnell wie möglich einen sachkundigen und erfahrenen Verteidiger in Strafsachen zu kontaktieren. Auch bei sonstigen Rechtsproblemen, benutzen Sie bitte das unten stehende Formular oder senden Sie uns direkt eine E-Mail an kanzlei@harrich.at, um uns zu erreichen. Sie können auch telefonisch, unter der Rufnummer 01 / 548 50 40, mit uns in Kontakt treten.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Honorarvereinbarungen. Je nach Lage des Falles und den Bedürfnissen des Mandanten kann eine der drei folgenden Varianten gewählt werden: